UNTERABSCHNITT F. FINANZIELLE REGELUNGEN DER BEHÖRDE
Finanzielle Mittel der Behörde
Die finanziellen Mittel der Behörde umfassen
a) die in Übereinstimmung mit Buchstabe e berechneten Beiträge der Mitglieder der Behörde;
b) die von der Behörde nach Anlage III im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Gebiet vereinnahmten Mittel;
c) die vom Unternehmen in Übereinstimmung mit Anlage IV überwiesenen Mittel;
d) die nach aufgenommenen Kredite;
e) die freiwilligen Beiträge von Mitgliedern oder anderen Rechtsträgern und
f) die Einzahlungen in einen Fonds für Ausgleichszahlungen in Übereinstimmung mit , deren Quellen von der Kommission für wirtschaftliche Planung empfohlen werden sollen.
