Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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UNTERABSCHNITT F. FINANZIELLE REGELUNGEN DER BEHÖRDE

Finanzielle Mittel der Behörde

Die finanziellen Mittel der Behörde umfassen

a) die in Übereinstimmung mit Buchstabe e berechneten Beiträge der Mitglieder der Behörde;

b) die von der Behörde nach Anlage III im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Gebiet vereinnahmten Mittel;

c) die vom Unternehmen in Übereinstimmung mit Anlage IV überwiesenen Mittel;

d) die nach aufgenommenen Kredite;

e) die freiwilligen Beiträge von Mitgliedern oder anderen Rechtsträgern und

f) die Einzahlungen in einen Fonds für Ausgleichszahlungen in Übereinstimmung mit , deren Quellen von der Kommission für wirtschaftliche Planung empfohlen werden sollen.