Anhang 10AI Versandbegleitdokument Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren: A1 Konform Abgang und Bestimmung A2 als Konform angesehen Abgang und Bestimmung A3 Vereinfachte Verfahren (ZV) Abgang A5 Abweichungen Bestimmung B1 Nicht Konform Bestimmung Abgang: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau A3: Eröffnung durch Zugelassenen Versender Bestimmung: A1: Vollständige oder teilweise Warenbeschau ohne Unregelmäßigkeiten sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag A5: Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld Beispiel: Verschlussverletzung Bestimmungszollstelle: Zugelassener Empfänger: Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren Meldung an Bestimmungszollstelle BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Gestellung nach Ablauf der Gestellungsfrist; Bestimmungszollstelle: Zugelassener Empfänger: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren BZS in ROT: Bis zur techn. Umsetzung: A1/A2 codieren Falsche Identität / Nationalität der Verkehrsmittel; Nichteinhaltung der notwendigen Eintragungen bei Vorfällen während des Warenverkehrs; Unregelmäßigkeit des Gewichts oder der Packstücke (geringe Gewichts- oder Packungsdifferenzen) Bei Mehrmengen; detaillierte Angaben in der IE018. Die Bestimmungszollstelle übernimmt die Klärung der Situation. B1: Bei schwerwiegenden Abweichungen die eine Erledigung des Versandverfahrens nicht erlauben. Keine Freigabe des Sicherheitsbetrages; Haftung des Inhabers des Verfahrens und Bürgen bleiben bestehen. Ist die Bestimmungszollstelle überzeugt, dass die Abweichungen bereits am Abgangsort verursacht wurden, sind diese von der Abgangszollstelle zu behandeln. Klärung durch die Abgangszollstelle ist abzuwarten, Fehlmengen andere als angemeldete Waren keine Freigabe vom Versand Diese Kontrollcodes sind auch im Betriebskontinuitätsverfahren anzuwenden.
