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Arbeitsrichtlinie Versand (ZK-2260)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.02.2018 · Quelle: Findok

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2.17. Code-System für die Meldung von Mängeln in der Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis) Das einheitliche System besteht aus einem vierstelligen Zifferncode. Der Code unterscheidet im Frachtraum sechs verschiedene Bereiche: Linke Seite, rechte Seite, Boden, Dach, Stirnwand, Rückwand. Darüber hinaus wird der Frachtraum in Längsrichtung (Fahrtrichtung) in drei gesonderte Abschnitte eingeteilt: Vorne, Mitte, hinten. Stirn- und Rückwand werden nicht weiter unterteilt, da die zu untersuchenden Bereiche recht klein sind. A. Erste Ziffer Die erste Ziffer gibt den betreffenden Teil des Frachtraums an: 1xxx Linke Seite (von der Fahrzeugrückseite aus) 2xxx Rechte Seite (von der Fahrzeugrückseite aus) 3xxx Dach 4xxx Boden 5xxx Stirnwand 6xxx Rückwand 7xxx Mangel betrifft den gesamten Frachtraum 8xxx Mangel bezieht sich auf TIR-Zollseil 9xxx Probleme mit der Zulassungsbescheinigung 0xxx Sonstige, nicht genannte Probleme     1xxx = 2xxx= 3xxx= 4xxx= 5xxx 6xxx = linke Seite rechte Seite Dach Boden Stirnwand Rückwand   B. Zweite Ziffer Die zweite Ziffer gibt den betreffenden Abschnitt in Längsrichtung an: x0xxNicht zutreffend (zB Probleme mit der Zulassungsbescheinigung) x1xx Vorne (zB 11xx = linke Seite, vorne) x2xx Mitte x3xx Hinten x4xx Die gesamte Fläche ist betroffen     Vorne Mitte Hinten C. Letzte zwei Ziffern Die letzten beiden Ziffern stehen für den eigentlichen Mangel. Die folgenden Mängel werden in der Praxis am häufigsten angetroffen: 1. Probleme mit dem Boden 11 Boden ist nicht von innen befestigt 12 Boden ist nicht durch selbstschneidende Schrauben oder Nieten gesichert 13 Lücke zwischen Bodenplatten 19 Sonstiges Problem 2. Probleme mit Türen und anderen Verschließungssystemen (zB Absperrhähne, Mannlochdeckel, Flansche) 21 Scharnier unzureichend oder nicht sicher befestigt 22 Sperrvorrichtung unzureichend oder nicht sicher 23 Vorrichtung, an der Zollverschlüsse angebracht werden können, ist nicht gesichert oder so konstruiert, dass sich die Tür ohne Verletzung des Zollverschlusses öffnen lässt 24 Durch Delle/Knick entsteht eine Öffnung 25 Scharniere beschädigt/zerbrochen/ausgerissen 26 Türen oder andere Verschließungssysteme passen nicht 29 Sonstiges Problem 3. Probleme bei Fahrzeugen mit Kofferaufbau, Tanklastwagen usw. (Metall) 31 Verbindungsteile sind weder mit selbstschneidenden Schrauben oder Nieten ausgeführt noch verschweißt 32 Verbindungsteile sind zerbrochen 33 Durch Delle/Knick in der Hülle entsteht eine Öffnung 34 Loch 39 Sonstiges Problem 4. Probleme bei Frachträumen mit Planen 41 Metall-/Sicherungsring/Öse fehlt oder defekt 42 Falsches Ösenmodell 43 Unsachgemäße Reparatur (Nähte zu knapp, Reparatur mit ungeeignetem Material usw.) 44 Plane überlappt nicht ausreichend 45 Riss/Loch in der Plane 46 Plane aus ungeeignetem Material 49 Sonstiges Problem 5. Probleme bei Fahrzeugen mit Schiebeplanen 51 Durch Verformungen der Metallspriegel der Schiebeplanen können Öffnungen entstehen 52 Unsachgemäße Reparatur der Schiebeplanen (Nähte zu knapp, Reparatur mit ungeeignetem Material usw.) 53 Schiebeplanen aus ungeeignetem Material 54 Riss/Loch in Schiebeplanen 55 Horizontale Öffnung zwischen Schiebeplanen und fixen Teilen ist größer als 10 mm 59 Sonstiges Problem 6. Probleme mit dem Schiebedach (Reserviert für künftige Verwendung) 7. Probleme mit Zurrmitteln, Planenverschlusssystem und Befestigungsmitteln 71 Ungeeignete Zurrmittel 72 Ungeeignete Befestigungsmittel 73 Ungeeignetes Planenverschlusssystem 74 Zurrmittel, Planenverschlusssystem und Befestigungsmittel nicht ausreichend mit TIR-Zollseil gesichert 75 Riemen fehlt, zu locker, defekt oder aus ungeeignetem Material 76 Sonstiges Problem 8. Probleme mit Befestigungsseil (TIR-Zollseil) 81 (Gesamtes) Befestigungsseil defekt 82 Endstück des Befestigungsseils defekt 83 Befestigungsseil aus ungeeignetem Material (dehnbar) 84 Befestigungsseil zu lang 85 Befestigungsseil besteht aus zwei (oder mehr) Stücken 89 Sonstiges Problem 9. Probleme mit der Zulassungsbescheinigung 91 Zulassungsbescheinigung unbrauchbar (dh. zerrissen oder Text/Aufdruck nicht lesbar usw.) 92 Zulassungsbescheinigung ist abgelaufen 93 Fahrzeug kann nicht anhand der Zulassungsbescheinigung identifiziert werden (dh. Fotos, Nummernschild oder Fahrgestellnummer stimmen nicht mit dem gestellten Fahrzeug überein) 99 Sonstiges Problem     Entspricht ein Behälter nicht mehr den Bestimmungen seiner Zulassung gemäß Anlage 7 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR, so darf er zur Warenbeförderung unter Raumverschluss erst wieder nach bestimmungsgemäßer Instandsetzung verwendet werden. Sonderregelung für Schiebeplanenfahrzeuge Für Schiebeplanenfahrzeuge, die nicht den technischen Bestimmungen der Anlage 2 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (Straßenfahrzeuge), oder der Anlage 7 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (Behälter) entsprechen, darf kein Verschlussanerkenntnis/Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Wurden für Fahrzeuge/Behälter mit Schiebeplanen, die nicht den genannten Bestimmungen entsprechen, Verschlussanerkenntnisse/Zulassungsbescheinigungen erteilt, so sind diese bei der nächsten Verlängerung derselben einzuziehen. Nur wenn eine Umrüstung der Fahrzeuge auf die geltenden technischen Bedingungen erfolgt ist, wird ein neues Verschlussanerkenntnis/Zulassungsbescheinigung erteilt.