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Arbeitsrichtlinie Iran-Embargo (AH-2616)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.07.2026 · Quelle: Findok

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Anlage 8 Anhang VIb der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - Liste der in den Artikeln 10a, 10b und 10c und Artikel 31 Absatz 1 genannten maritime Schlüsselausrüstung und -technologie HS-Code Beschreibung 8406 10 00 Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen ex 8406 90 Teile von Dampfturbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen 8407 21 Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, Außenbordmotoren ex 8407 29 Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, andere 8408 10 Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge ex 8409 91 00 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8407 21 oder 8407 29 bestimmt ex 8409 99 00 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Unterposition 8408 10 bestimmt ex 8411 81 Andere Gasturbinen mit einer Leistung von 5 000 kW oder weniger für den Antrieb von Wasserfahrzeugen ex 8411 82 Andere Gasturbinen mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW für den Antrieb von Wasserfahrzeugen ex 8468 Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten ex 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), für den Antrieb von Schiffen mit einer höchstmöglichen Tragfähigkeit (bei maximalem Tiefgang) von 55 000 dwt oder mehr konstruiert 8487 10 Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür ex 8515 Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets ex 9014 10 00 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie ex 9014 80 00 Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie ex 9014 90 00 Teile und Zubehör für die Unterpositionen 9014 10 00 und 9014 80 00 , ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie ex 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser, ausschließlich für die Seeverkehrsindustrie"