Anlage 10 Anhang VIIa der Verordnung (EU) Nr. 267 - In den Artikeln 10d, 10e und 10f und Artikel 31 Absatz 1 genannte Software für die Integration industrieller Prozesse/2012 1. Software für die Unternehmensressourcenplanung, konzipiert speziell für die Verwendung in der Nuklear-, Militär-, Gas-, Öl-, Seefahrt-, Luftfahrt-, Finanz- und Bauindustrie: Erläuternde Anmerkung: Software für die Unternehmensressourcenplanung ist Software, die für die Finanzbuchhaltung, die Betriebsbuchführung, die Humanressourcen, die Produktion, das Lieferkettenmanagement, das Projektmanagement, die Kundenpflege, die Datendienste oder die Zugangskontrolle verwendet wird.
