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Arbeitsrichtlinie Westbalkan Länder (FYROM, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kroatien [Kroatien nur bis 30. Juni 2013]) (UP-4400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.07.2015 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EU, den SAP Ländern und der Türkei (nur für Waren, die vom Beschluss 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 erfasst sind - Waren der Zollunion) Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.