2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EU, den SAP Ländern und der Türkei (nur für Waren, die vom Beschluss 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 erfasst sind - Waren der Zollunion) Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.
