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Arbeitsrichtlinie Westbalkan Länder (FYROM, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kroatien [Kroatien nur bis 30. Juni 2013]) (UP-4400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 14.07.2015 · Quelle: Findok

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Einleitung Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Westbalkan Länder [FYROM, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Kroatien (Kroatien nur bis 30. Juni 2013)]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014