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Energieabgaben-Richtlinien 2011, Richtlinien zum Elektrizitätsabgabegesetz, zum Erdgasabgabegesetz, zum Kohleabgabegesetz und zum Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.06.2017 · Quelle: Findok

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4.4 In-Kraft-Treten 264 Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des EnAbgVergG fällt mit jenem des Elektrizitäts- und des Erdgasabgabegesetzes zusammen (Vorgänge nach dem 31. Mai 1996). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei