4.4 In-Kraft-Treten 264 Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des EnAbgVergG fällt mit jenem des Elektrizitäts- und des Erdgasabgabegesetzes zusammen (Vorgänge nach dem 31. Mai 1996). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei
