Anlage 7 Verzeichnis der in den Formblättern zu verwendenden Codes Codes zur Beschreibung der Exemplare und der Maßeinheiten Beschreibung Code Bevorzugte Einheiten Alternativ- einheiten Erläuterungen Barte BAL kg Anzahl Elastische Hornplatten, die vom Oberkiefer von Bartenwalen (Mysticeti) herabhängen und mithilfe derer sich die Wale ernähren Rinde BAR kg Baumrinde (roh, getrocknet oder als Pulver; unbearbeitet Körper BOD Anzahl kg Im Wesentlichen ganze tote Tiere, einschließlich ganzer Fische, ausgestopfter Schildkröten, haltbar gemachter Schmetterlinge, Reptilien in Alkohol, ganzer ausgestopfter Jagdtrophäen usw. Bei Exemplaren von Haien und Rochen (Elasmobranchii spp.) ist kg die bevorzugte Einheit. Knochen BON kg Anzahl Knochen, einschließlich Kiefer Calipee (Schildkröten- gallerte) CAL kg Calipee oder Calipash (Schildkrötenknorpel für Suppe) Carapax (Panzer) CAP Anzahl kg Rohe oder unbearbeitete Rückenschilder von Schildkrötenarten Schnitzerei CAR kg Anzahl Geschnitzte Produkte, ausgenommen aus Elfenbein, Knochen oder Horn - zB Koralle oder Holz (einschließlich kunsthandwerklicher Gegenstände). Anm.: Elfenbeinschnitzereien sollten als solche angegeben werden (siehe "IVC"). Bei Arten, aus denen mehr als ein Produkttyp geschnitzt werden kann (zB Horn und Knochen), sollte, soweit möglich, der Code der Handelsbezeichnung außerdem auf die Art des gehandelten Produkts verweisen (zB Knochenschnitzerei "BOC" oder Hornschnitzerei "HOC"). Schnitzerei - Knochen BOC kg Anzahl Knochenschnitzerei Schnitzerei - Horn HOC kg Anzahl Hornschnitzerei Schnitzerei - Elfenbein IVC kg Anzahl Elfenbeinschnitzereien, einschließlich zB kleinerer bearbeiteter Elfenbeinstücke (Messergriffe, Schachspiele, Mahjong-Spiele usw.). Anm.: Ganze geschnitzte Stoßzähne sollten als Stoßzähne angegeben werden (siehe "TUS"). Schmuck aus geschnitztem Elfenbein sollte als "Schmuck - Elfenbein" angegeben werden (siehe "IJW"). Kaviar CAV kg Unbefruchtete tote verarbeitete Eier aller Arten von Acipenseriformes; auch als Rogen bezeichnet Holzspäne CHP kg Holzspäne, insbesondere Aquilaria spp., Gyrinops spp. und Pterocarpus santalinus Klaue CLA Anzahl kg Klauen - beispielsweise von Felidae, Ursidae oder Crocodylia (Anmerkung: Schildkröten haben gewöhnlich Schuppen, keine echten Klauen) Tuch CLO m² kg Tuch - besteht das Tuch nicht gänzlich aus Haar einer CITES-Art, so sollte das Gewicht des Haars der betreffenden Art wenn möglich unter "HAI" angegeben werden Koralle (roh) COR kg Anzahl Rohe oder unbearbeitete Koralle und Korallengestein (auch Lebendgestein und Substrat) [gemäß der Definition in der Entschließung Conf. 11.10 (Rev. CoP15)] Angabe von Korallengestein als "Scleractinia spp.". Anm.: Angabe nach Stückzahl nur bei in Wasser transportierten Korallenexemplaren. Bei (feucht in Kisten befördertem) Lebendgestein Angabe in kg; bei Korallensubstrat Angabe nach Stückzahl (da diese in Wasser als das Substrat transportiert werden, an dem nicht unter das CITES-Übereinkommen fallende Korallen haften). Kosmetika COS g ml Produkte oder Gemische von Produkten, die nur für die äußere Anwendung am Körper (zB auf Haut, Haaren, Nägeln, Genitalien, Lippen, Zähnen oder der Mundschleimhaut) zum Zwecke der Reinigung, der Odorierung, der Änderung des Aussehens oder des Schutzes bestimmt sind. Zu Kosmetika können folgende Produkte gehören: Schminke, Parfüm, Hautcreme, Nagellack, Haarfärbemittel, Seife, Shampoo, Rasiercreme, Deodorant, Sonnenschutzmittel, Zahnpasta. Kosmetika, die Extrakte aus in der CITES-Liste geführten Arten enthalten. Die Mengenangabe sollte die Menge der enthaltenen in der CITES-Liste geführten Arten widerspiegeln. Kultur CUL Anzahl der Gläser usw. Kulturen künstlich vermehrter Pflanzen Derivate DER kg/l Derivate (außer bereits anderweitig in dieser Tabelle erfasste Gegenstände) Getrocknete Pflanzen DPL Anzahl Getrocknete Pflanzen - zB Herbariums-Exemplare Ohr EAR Anzahl Ohren - meist von Elefanten Ei EGG Anzahl kg Ganze tote oder ausgeblasene Eier (siehe auch Kaviar) Ei (lebend) EGL Anzahl kg Lebende Eier - meist von Vögeln und Reptilien, jedoch auch von Fischen und Wirbellosen Eierschale ESH g/kg Rohe oder unbearbeitete Eierschalen, ausgenommen ganze Eier Extrakt EXT kg I Extrakte -meist Pflanzenextrakte Feder FEA Anzahl der kg/Flügel Anzahl Federn - bei Gegenständen (zB Bildern aus Federn) ist die Anzahl der Gegenstände anzugeben Faser FIB kg m Natürliche Fasern: Oberbegriff für mehrere Arten von Materialien natürlichen Ursprungs (pflanzlich oder tierisch). Fasern tierischen Ursprungs können in der Regel versponnen und gewebt werden und sind sehr fein und biegsam - z. B. durch Scheren lebender Vikunjas gewonnene Fasern. Umfasst auch Fasern aus Tierdärmen zur Herstellung von Saiten für Tennisschläger Flosse, Finne (getrocknet) DFN kg Frische, gefrorene oder getrocknete Flossen, Finnen oder Flossenteile (auch Flipper) Flosse, Finne (frisch) FFN kg Frische, gekühlte oder gefrorene Flossen, Finnen oder Flossenteile (auch Flipper) Fingerling FIG kg Anzahl Jungfische für die Aquarienwirtschaft, Aquakultur, Zuchtbetriebe, den Verbrauch oder die Wiederansiedlung, einschließlich lebender Europäischer Aale (Anguilla anguilla) mit einer Länge von bis zu 12 cm. Blume FLO kg Blumen Blumentopf FPT Anzahl Blumentöpfe aus Pflanzenteilen, zB Baumfarnfasern (Anmerkung: lebende Pflanzen in sog. Topfpaletten sind als "lebende Pflanzen" anzugeben, nicht als Blumentöpfe) Froschschenkel LEG kg Froschschenkel Früchte FRU kg Früchte Fuß FOO Anzahl Füße - zB von Elefant, Nashorn, Flusspferd, Löwe, Krokodil usw. Pelzwaren (groß) FPL Anzahl Große Fertigwaren aus Pelz - zB Decken aus Bären- oder Luchsfell oder andere Pelzwaren von erheblicher Größe. Pelzwaren (klein) FPS Anzahl Kleine Fertigwaren aus Pelz - darunter Handtaschen, Schlüsselanhänger, Geldbeutel, Kissen, Besatz usw. Galle GAL kg Galle Gallenblase GAB Anzahl kg Gallenblase Kleidungsstück GAR Anzahl Kleidungsstücke - einschließlich Handschuhen und Hüten, jedoch keine Schuhe; einschließlich Besatz oder Verzierungen an Kleidungsstücken Genitalien GEN kg Anzahl Kastrate und getrocknete Penes Kiemenplatten GIL Anzahl Kiemenplatten (zB von Haien) Wurzelstock zum Pfropfen GRS Anzahl Wurzelstöcke zum Pfropfen (ohne Pfropfen) Haar HAI kg g Umfasst alle unverarbeiteten Tierhaare, z. B. von Elefant, Yak, Guanako, Wolf, Bär, Panther usw. Waren aus Haar HAP Anzahl kg Aus Haar gefertigte Waren (zB Armreifen aus Elefantenhaar) Horn HOR Anzahl kg Hörner - einschließlich Geweihen Schmuck JWL Anzahl g Schmuck - einschließlich Armreifen, Halsketten und andere Schmuckstücke aus anderen Erzeugnissen als Elfenbein (zB Holz, Koralle usw.) Schmuck - Elfenbein (verarbeitetes Elfenbein) IJW Anzahl g Schmuck aus Elfenbein - einschließlich Ekipas Kern KNL kg auch "Endosperm", "Fruchtfleisch" oder "Kopra" genannt Lederprodukt (groß) LPL Anzahl Große Fertigwaren aus Leder - zB Ledermappen, Möbel, Handkoffer, Reisekoffer Lederprodukt (klein) LPS Anzahl Kleine Fertigwaren aus Leder - zB Gürtel, Armbänder, Fahrradsattel, Scheckbuch- oder Kreditkartenetuis, Handtaschen, Schlüsselanhänger, Notizbücher, Geldbeutel, Schuhe, Tabaksbeutel, Brieftaschen, Uhrenarmbänder und Besatz Lebend LIV Anzahl kg Lebende Tiere und Pflanzen, ausgenommen lebende Fingerlinge - siehe FIG Blatt LVS kg Anzahl Blätter Baumstämme LOG m³ Jegliches Rohholz, egal ob mit oder ohne Rinde oder Splintholz oder grob zugerichtet, vor allem zur Weiterverarbeitung in Sägeholz, Papierholz oder Furnierblätter; Anmerkung: Stämme von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guaiacum spp.,lignum vitae) sind in kg anzugeben Fleisch MEA kg Fleisch, einschließlich Fischfleisch, ausgenommen ganze Fische (siehe "Körper"), frisches oder unverarbeitetes und verarbeitetes Fleisch (zB geräuchert, roh, getrocknet, gefroren oder in Konservendosen) Der Code für Fleisch (MEA) sollte vorzugsweise für den Handel mit Aalen für den menschlichen Verzehr verwendet werden. Arzneimittel MED kg/l Arzneimittel Moschus MUS g Moschus Öle OIL kg l Öle - zB aus Schildkröten, Seehunden, Walen, Fischen und verschiedenen Pflanzen Perle PRL Anzahl Perle (zB von Strombus gigas) Klaviertasten (verarbeitetes Elfenbein) KEY Anzahl Klaviertasten aus Elfenbein (Beispiel: ein Standard-Klavier wären 52 Klaviertasten aus Elfenbein) Knochenstücke BOP kg Unbearbeitete Knochenstücke Hornstücke HOP kg Unbearbeitete Hornstücke, einschließlich Abfällen Elfenbeinstücke (rohes Elfenbein) IVP kg Unbearbeitete Elfenbeinstücke, einschließlich Abfällen Pelztafel ("Plate") PLA m² Pelzdecken aus Fell, einschließlich Teppichen, sofern aus mehreren Fellen Sperrholz PLY m² m³ Werkstoff aus drei oder mehr Holzlagen, die so aufeinander geleimt und zusammengepresst werden, dass der Faserverlauf in den einzelnen Schichten sich in einem Winkel kreuzt Pulver POW kg Trockener, fester Stoff in Form feiner oder grober Partikel Puppen PUP Anzahl Schmetterlingspuppen Wurzel ROO Anzahl kg Wurzeln, Knollen; Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl". Teppich RUG Anzahl Teppiche Sägefisch-Rostrum ROS Anzahl kg Sägefisch-Rostrum Sägeholz SAW m³ Einfach längs gesägtes Holz oder mit einem Profilspanverfahren erzeugte Holzbretter; meist in einer Stärke von mehr als 6 mm; Anmerkung: Sägeholz von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guajacum spp., lignum vitae) ist in kg anzugeben Schuppe SCA kg Schuppen - zB von Schildkröten, sonstigen Reptilien, Fischen, Schuppentieren Samen SEE kg Samen Schalen SHE Anzahl kg Rohe oder unverarbeitete Schalen von Mollusken Seite, Flanke SID Anzahl Hautseiten oder -flanken; außer -Tinga frames von Krokodilen (siehe - "Haut") Skelett SKE Anzahl Im Wesentlichen ganze Skelette Haut SKI Anzahl Im Wesentlichen ganze rohe oder gegerbte Häute, einschließlich "Tinga frames" von Krokodilen, mit oder ohne Schuppen Hautstück SKP Anzahl Hautstücke - einschließlich Resten, rohe oder gegerbt Schädel SKU Anzahl Schädel Suppe SOU kg l Suppen - zB von Schildkröten (biologisch) Probe (wissenschaftlich) SPE kg/l/ml Wissenschaftliche Proben - einschließlich Blut, Gewebe (zB Nieren, Milz usw.), histologische Präparate, konservierte Museumsexemplare usw. Stamm STE Anzahl kg Pflanzenstämme. Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl". Schwimmblase SWI kg Hydrostatisches Organ, einschließlich Hausenblase/Fischleim Schwanz TAI Anzahl kg Schwänze - zB von Kaimanen (zur Lederherstellung) oder Füchsen (zur Verzierung von Kleidern, Herstellung von Halsketten, Boas usw.), umfasst auch Walfluken Faden THD kg Faden - verarbeiteter, langer Strang aus mehreren Haaren oder Fasern natürlichen Ursprungs (pflanzlich oder tierisch), z. B. Vikunja, Guanako Zahn TEE Anzahl kg Zähne - zB von Walen, Löwen, Nilpferden, Krokodilen usw. Holz TIM m³ kg Rohes Holz mit Ausnahme von Baumstämmen und Sägeholz Verarbeitetes Holz TRW m3 kg Definiert durch Code 44.09 des Harmonisierten Systems: Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden Trophäe TRO Anzahl Trophäen - alle Trophäen, die Teil desselben Tierkörpers sind, sofern sie zusammen ausgeführt werden: zB Hörner (2 Stück), Schädel, Mähne, Rückenhaut, Schwanz und Pfoten (insgesamt 10 Stück) bilden eine Trophäe. Werden jedoch nur zB Schädel und Hörner eines Tierexemplars ausgeführt, so sind diese Stücke zusammen als eine Trophäe anzugeben. Andernfalls sind die Teile getrennt anzugeben. Ein ganzer ausgestopfter Körper ist als "BOD" anzugeben, eine Haut allein als "SKI". Bei Ausfuhr von Ganzkörperpräparaten, Schulterpräparaten bzw. Präparaten von halben Körpern zusammen mit weiteren Körperteilen desselben Tierexemplars im Rahmen derselben Genehmigung Angabe als "1 TRO". Rüssel TRU Anzahl kg Elefantenrüssel. Anmerkung: Bei Ausfuhr eines Elefantenrüssels zusammen mit anderen Trophäen aus demselben Tierexemplar im Rahmen derselben Genehmigung als Teil einer Jagdtrophäe Angabe als "TRO". Stoßzahn (rohes Elfenbein) TUS Anzahl kg Im Wesentlichen ganze, unbearbeitete Stoßzähne. Hierzu gehören Stoßzähne von Elefanten, Nilpferden, Walrossen und Narwalen, aber keine anderen Zähne - Anm.: Ganze geschnitzte Stoßzähne sollten als Schnitzerei - Elfenbein angegeben werden (siehe "IVC"). Furnierholz - Rundschälfurnier - Messerfurnier VEN VEN m³ m² kg kg Dünne, gleichmäßig starke Lagen oder Blätter aus Holz, meist höchstens 6 mm dick, meist geschält (Rundschälfurnier) oder gemessert (Messerfurnier), zur Herstellung von Sperrholz, Furniermöbeln, Furnierbehältern usw. Wachs WAX kg Wachs Holzprodukt WPR kg Fertigwaren aus Holz, einschließlich Holzfertigwaren wie Möbel und Musikinstrumente g= Gramm kg= Kilogramm l= Liter cm³= Kubikzentimeter ml= Milliliter m= Meter m²= Quadratmeter m³= Kubikmeter Anzahl= Stückzahl Codes für die Angabe des Zwecks einer Transaktion Der Zweck der Transaktion ist mit einem der nachstehend angeführten Codes unter Anwendung folgender Kriterien anzugeben: Kriterien: Bei einer Ausfuhrgenehmigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Ausführer und dem Einführer bestimmt. Bei einer Wiederausfuhrbescheinigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Wiederausführer und dem Einführer bestimmt. Der Code gibt den Grund an, aus dem ein Austausch oder eine Beförderung von einem oder mehreren Exemplaren zwischen Ausführer und Einführer oder zwischen Wiederausführer und Einführer stattfindet. Bei einer Einfuhrgenehmigung oder einer Bescheinigung für die Einbringung aus dem Meer wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die beabsichtigte Nutzung der Exemplare durch den Einführer bestimmt. Der Code gibt den Grund an, aus dem der Einführer das Exemplar angefordert hat oder erhält. Werden eine Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrgenehmigung bzw. eine Wiederausfuhrbescheinigung und eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt, so kann der auf der Einfuhrgenehmigung angegebene Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion von dem auf der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung angegebenen Code abweichen. Codes: BZucht in Gefangenschaft oder künstliche Vermehrung EBildung GBotanische Gärten HJagdtrophäen LStrafverfolgung/gerichtlich/forensisch MMedizinische (einschließlich biomedizinische) Forschung NWiederansiedlung oder Auswilderung PPersönliche Zwecke QWanderausstellungen (Musterkollektion, Zirkus, nicht ortsfeste Tier- oder Pflanzenschau, Orchester oder Museumausstellung zur kommerziellen Ausstellung) SWissenschaftliche Zwecke TKommerzielle Zwecke ZZoologische Gärten Codes zur Angabe der Herkunft von Exemplaren WDer Natur entnommene Exemplare Rin einer kontrollierten Umgebung aufgezogene Tierexemplare, die als Eier oder Jungtiere der Natur entnommen wurden, wo sie andernfalls nur sehr geringe Chancen gehabt hätten, bis zum ausgewachsenen Alter zu überleben DTiere von Arten in Anhang A, in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken gezüchtet in gemäß der Entschließung Conf.12.10 (Rev. CoP15) in das Register des CITES-Sekretariats aufgenommenen Betrieben, und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus AZu nichtkommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus Cin Gefangenschaft gezüchtete Tiere gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus FIn Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nicht erfüllt sind, sowie Teile und Gegenstände daraus IEingezogene oder beschlagnahmte Exemplare (1) OExemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen (1) UHerkunft unbekannt (ist zu begründen) Yaus unterstützter Erzeugung stammende Pflanzenexemplare, die nicht als "künstlich vermehrt" im Sinne von Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 und auch nicht als der Natur entnommen gelten, da sie in einer Umgebung vermehrt oder angepflanzt werden, in der ein gewisses Eingreifen durch den Menschen zum Zwecke der Pflanzenerzeugung vorhanden ist XExemplare, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden ________________________________ (1) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.
