5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0330: Artenschutz" (VuB-Code "0330") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Einfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Einfuhr Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise C638 CITES Einfuhrgenehmigung siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.1. C639 CITES Einfuhrmeldung siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.9. und Abschnitt 5.2.1. C402 durch ein Drittland ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung siehe Abschnitt 4.1. und Abschnitt 4.8. C403 CITES-Bescheinigung für Wanderausstellungen siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. C404 CITES-Reisebescheinigung siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. C406 CITES-Musikinstrumentenbescheinigung siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6b., Abschnitt 4.8. und Abschnitt 5.2.5. C635 CITES Etikett Codierung von Ausnahmen gemäß siehe Abschnitt 6.3. Y932 Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden (3) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Ausfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Ausfuhr Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise C401 durch ein EU-Land ausgestellte CITES Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.2. C403 CITES-Bescheinigungen für Wanderausstellungen siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. C404 CITES-Reisebescheinigungen siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. C406 CITES-Musikinstrumentenbescheinigung siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6b., Abschnitt 4.8. und Abschnitt 5.2.5. N851 Pflanzengesundheitszeugnis siehe Abschnitt 4.7. C635 CITES Etikett Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.3. Y932 Waren, die gemäß Artikel 7 (3) der Verordnung des Rates Nr. 338/97 einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der CITES-Kontrollen unterliegen Codierung von Ausnahmen gemäß Abschnitt 6.2.2.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y900 verwendet werden Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes C401, C403, C404, C406, C635, C638, C639 oder Y932 verwendet werden
