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Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-1850)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 18.06.2012 · Quelle: Findok

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3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung allgemein" (ZK-0610), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Ausfuhr" (ZK-1610) verwiesen. Die Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf die Abfertigung von Rückwaren nur insoweit, als dies für die Abfertigungspraxis zweckmäßig erscheint.