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Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz-Straße (GK-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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    0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere sind: a) das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße - TGSt), BGBl. I Nr. 139/2003; b) die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Transportbescheinigung für Tiertransporte auf der Straße (Tiertransport-Bescheinigungsverordnung), BGBl. Nr. 129/1995; c) die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Ausbildung und Kenntnisse der Transportbetreuer und Tiertransportinspektoren (Tiertransport-Ausbildungsverordnung), BGBl. Nr. 427/1995; d) die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Betreuung von Tieren bei Tiertransporten auf der Straße (Tiertransport-Betreuungsverordnung), BGBl. Nr. 440/1995; e) die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Ausstattung und Beschaffenheit von Tiertransportfahrzeugen und -behältnissen (Tiertransportmittelverordnung), BGBl. Nr. 679/1996. (2) Bei der Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße ist auch auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 Bedacht zu nehmen. Diese Verordnung regelt den Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Gemeinschaft und die spezifischen Kontrollen, denen Tiersendungen bei der Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft oder bei dessen Verlassen von den Grenztierärzten in Bezug auf den Schutz von Tieren beim Transport zu unterziehen sind.