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Arbeitsrichtlinie Pornographie (VB-0900)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2017 · Quelle: Findok

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3.2. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Das in Abschnitt 2.1. behandelte Verbot ist im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0900: Pornographie" (VuB-Code "0900") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) Beschreibung (KURZ_BESCHR) Hinweise 7690 Erklärung, dass harte Pornographie vorliegt siehe Abschnitt 1.2. und Abschnitt 2.1. 7699 Ausnahme - Ware von VuB 0900 (Pornographie) nicht erfasst Codierung einer Nichterfassung vom Verbot (siehe Abschnitt 1.2.); dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Code 7690 verwendet werden