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Arbeitsrichtlinie Pornographie (VB-0900)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2017 · Quelle: Findok

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3.4. Warenverkehr innerhalb der Union Ergibt sich im Zuge einer Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der Union der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so ist bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ebenfalls eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG). Solche Waren unterliegen nämlich gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 ZollR-DG der zollamtlichen Überwachung. Abschnitt 3.1. Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.