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Arbeitsrichtlinie Urheberrechtsgesetz (VB-0740)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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3. Ausnahmen (1) Eine Anmeldeschein bzw. eine zusätzliche Ausfertigung der Anmeldung ist nicht erforderlich für Sendungen, die 1. von den Eingangsabgaben befreit sind oder 2. nicht mehr als 100 Stück Kassetten enthalten. (2) Sofern eine Ausnahmeregelung Anwendung findet, ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung der Dokumentenartcode "7619" anzugeben.