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Arbeitsrichtlinie Urheberrechtsgesetz (VB-0740)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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4. Strafbestimmungen Wenn Zollorgane einen Verstoß gegen die in dieser Findok behandelten Bestimmungen feststellen, so sind keine besonderen Veranlassungen wegen einer Strafverfolgung zu treffen, da das Urheberrechtsgesetz für Verstöße gegen die Anmeldepflicht keine Strafbestimmungen vorsieht.