BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.10.2009 · Quelle: Findok
1.1.3. Vormischungen Vormischungen sind gemäß § 2 Z 8 FMG 1999 Mischungen von Zusatzstoffen oder von Zusatzstoffen mit Trägerstoffen (d.s. technische Hilfsstoffe), die zur Herstellung von Futtermitteln bestimmt sind.