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Arbeitsrichtlinie Futtermittel (VB-0360)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.10.2009 · Quelle: Findok

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  0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Im innergemeinschaftlichen Verkehr bestehen bei Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.