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Arbeitsrichtlinie Futtermittel (VB-0360)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.10.2009 · Quelle: Findok

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  1.1.2. Zusatzstoffe Zusatzstoffe sind gemäß § 2 Z 5 FMG 1999 Stoffe, die in der Tierernährung verwendet werden und insbesondere geeignet sind, die Beschaffenheit von Futtermitteln günstig zu beeinflussen, den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken, die tierische Erzeugung zu verbessern, besondere Ernährungszwecke zu erzielen oder Belästigungen durch tierische Ausscheidungen zu verringern.