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Arbeitsrichtlinie Düngemittel (VB-0340)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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4. Verständigungspflicht 4.1. Verständigungspflicht bei Zweifel an den Inhaltsstoffen der Ware (1) Machen Zollorgane bei der zollamtlichen Abfertigung Wahrnehmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, ob Düngemittel (Abschnitt 1.1.1.), Bodenhilfsstoffe (Abschnitt 1.1.2.), Kultursubstrate (Abschnitt 1.1.3.) oder Pflanzenhilfsmittel (Abschnitt 1.1.4.) den nach dem DMG 1994 gestellten Anforderungen entsprechen, so haben sie diese gemäß § 10 Abs. 2 DMG 1994 unverzüglich dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (Abschnitt 3) mitzuteilen. (2) Die Verständigungspflicht besteht auch bei Waren, für die eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren erteilt worden ist, wenn die Überwachungszollstelle die in Abs. 1 dargestellten Wahrnehmungen macht.