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Arbeitsrichtlinie Düngemittel (VB-0340)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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1.1.4. Pflanzenhilfsmittel Pflanzenhilfsmittel sind Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf die Pflanzen einzuwirken, die Widerstandskraft der Pflanzen zu erhöhen oder die Aufbereitung organischer Stoffe zu beeinflussen (§ 2 Abs. 3 DMG 1994).