1.1.4.
Pflanzenhilfsmittel
Pflanzenhilfsmittel sind Stoffe ohne wesentlichen
Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf die Pflanzen einzuwirken, die
Widerstandskraft der Pflanzen zu erhöhen oder die Aufbereitung organischer
Stoffe zu beeinflussen (§ 2 Abs. 3 DMG 1994).