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Arbeitsrichtlinie Kraftfahrlinienverkehr (GK-0420)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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1.1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.