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Arbeitsrichtlinie Kraftfahrlinienverkehr (GK-0420)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder der Schweiz liegen. Der EU/EWR-Bereich umfasst folgende Länder: Belgien Bulgarien Deutschland Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern.