0.2. EU/EWR-Bereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf dem Gebiet der EU/EWR: Belgien Bulgarien Deutschland Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Lettland Litauen Liechtenstein Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern
