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Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.06.2009 · Quelle: Findok

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1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen oder juristischen Person stehen oder von ihr im Rahmen eines Abzahlungsgeschäftes gekauft oder Gegenstand eines Langzeitleasing-Vertrags sein. Ferner müssen die eingesetzten Fahrzeuge von einem Angehörigen des Personals der natürlichen oder juristischen Person oder von der natürlichen Person selbst gesteuert werden.