7.3.3. Unterschrift Von einem ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärungen auf der Rechnung müssen, unabhängig von der Ausfertigungsart, nicht unterschrieben werden. Es genügt die Angabe der Bewilligungsnummer. Der ermächtigte Ausführer muss sich allerdings schriftlich verpflichten (Bescheidantrag -Auflage im Bescheid), die volle Verantwortung für jede Erklärung auf der Rechnung zu übernehmen, die ihn so identifiziert, als ob er sie handschriftlich unterzeichnet hätte.
