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Arbeitsrichtlinie Andorra (UP-4200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2002 · Quelle: Findok

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4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die Besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Anhang II zum Beschluss 1/99 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra enthalten (siehe Abschnitt 11).