BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2002 · Quelle: Findok
4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die Besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Anhang II zum Beschluss 1/99 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra enthalten (siehe Abschnitt 11).