BMF-Richtlinien · Fassung vom 23.09.2010 · Quelle: Findok
4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren in der Präferenzzone EU - Ägypten sind im Protokoll Nr. 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten enthalten.