7. Präferenznachweise 7.1. Grundsätzliches Präferenznachweise gemäß den Ursprungsregeln sind: EUR.1 oder EUR-MED die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED betreffend eine konkrete Sendung Rechnungserklärung die Erklärung auf der Rechnung oder die EUR-MED Erklärung auf der Rechnung die unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird, oder die innerhalb bestimmter Wertgrenzen von jedem Ausführer ausgestellt werden kann.
