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Arbeitsrichtlinie "Tunesien" (UP-3411)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.04.2012 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Tunesiens sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.) Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der EU angewendet wird sowie das Gebiet Tunesiens und die Gebiete der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.).