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Arbeitsrichtlinie "Zollkontingente für handgearbeitete und auf Handwebstühlen hergestellte Waren" (ZT-2550)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 16.02.2011 · Quelle: Findok

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Einleitung     Die Arbeitsrichtlinie ZT-2550 (handgearbeitete und auf Handwebstühlen hergestellte Waren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007