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Arbeitsrichtlinie "Lizenzen" (MO-8501)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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2.2. Geltungsbereich von Lizenzen (1) Unabhängig von der Stelle, die die Lizenz erteilt hat, gelten die Lizenzen in allen Mitgliedsstaaten. Die von der AMA erteilten e-Lizenzen gelten nur in Österreich. (2) In besonderen Fällen können die Lizenzen Vermerke über eine Beschränkung ihres Geltungsbereiches beinhalten.