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Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (KStR 2001)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 06.04.2010 · Quelle: Findok

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16 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) 1190 Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist § 19 EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 4601 bis 4632.