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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.12.2010 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 21.12.2010. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

30.1.10 Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen () 7988 Beschränkt steuerpflichtig sind Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen (), wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat. Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, sind nach nicht steuerpflichtig, wenn nicht unter Anwendung der Subsidiaritätsklausel () eine Besteuerung im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart erfolgt. Auch Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist () sind ungeachtet des Umstandes, dass Spekulationsgeschäfte mit Beteiligungen selbst nicht der beschränkten Steuerpflicht () unterliegen, nach der isolierenden Betrachtungsweise als solche der beschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen. 7989 Ist das anzuwendende DBA diesbezüglich dem Art. 13 OECD-Musterabkommen nachgebildet, hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, ausgenommen es handelt sich um Beteiligungen, die Betriebsvermögen einer österreichischen Betriebsstätte sind bzw. einer österreichischen festen Einrichtung zuzurechnen sind.