← Alle BMF-Richtlinien

Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.08.2015 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 25.08.2015. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

5.5.5 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 1350 deckt sich mit . Die Ausführungen in den LStR 2002, Rz 358 bis 366, gelten daher sinngemäß. 1351 erfasst nur Aufwendungen des Betriebsinhabers selbst als Einzel- oder Mitunternehmer, nicht aber solche, die der Steuerpflichtige (Betriebsinhaber) für in seinem Betrieb tätige Personen vornimmt. Diese unterliegen dem allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des .