Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungspunkte

Je nach Leistung der Photovoltaikanlage sind folgende Punkte anzurechnen:

  1. 1.

    für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp

5

Punkte;

  1. 2.

    für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp

10

Punkte