Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Über das Ergebnis der Kontrolle ist vom Kontrollorgan ein Bericht zu verfassen, der von der Burgenländischen Landwirtschaftskammer an die Bundesanstalt für Pflanzenschutz weiterzuleiten ist. Eine Durchschrift des Berichtes ist dem Besitzer des kontrollierten Betriebes auszufolgen.