Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Baumschulen und Handelsbetriebe für Baumschulerzeugnisse sind jährlich mindestens einmal zwischen dem 1. Juni und dem 30. September auf Kosten des Betriebsinhabers auf gefährliche Schädlinge und Krankheiten zu überprüfen.