Baumschulen und Handelsbetriebe für Baumschulerzeugnisse sind jährlich mindestens einmal zwischen dem 1. Juni und dem 30. September auf Kosten des Betriebsinhabers auf gefährliche Schädlinge und Krankheiten zu überprüfen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Baumschulen und Handelsbetriebe für Baumschulerzeugnisse sind jährlich mindestens einmal zwischen dem 1. Juni und dem 30. September auf Kosten des Betriebsinhabers auf gefährliche Schädlinge und Krankheiten zu überprüfen.