Abwicklung von Förderungen durch vom Land Oberösterreich verschiedene Rechtsträger
Werden Förderungen im Sinn des von einem vom Land Oberösterreich betrauten Rechtsträger abgewickelt bzw. gewährt, hat das Land Oberösterreich die Verpflichtung zur Einhaltung der bis 9 durch geeignete Maßnahmen auf diese Rechtsträger zu überbinden.
