Leistende Stellen
Leistende Stelle für Förderungen im Sinn des ist jede inländische Stelle, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 13 TDBG 2012) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten (§ 14 TDBG 2012) obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwendungsbereich des § 38 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, erfasst ist, gilt die im Abwicklungsprozess vorgelagerte Stelle als leistende Stelle.
