Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistende Stellen

Leistende Stelle für Förderungen im Sinn des ist jede inländische Stelle, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger () oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten () obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwendungsbereich des § 38 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, erfasst ist, gilt die im Abwicklungsprozess vorgelagerte Stelle als leistende Stelle.