Sonderbestimmungen für sonstige Bedienstete zur flexiblen Dienstzeitregelung
Auf sonstige Bedienstete, deren Dienst- und Gehaltsrecht in einer Vertragsbediensteten-Dienstordnung geregelt wird, sind die für Beamtinnen und Beamte geltenden Bestimmungen des , des , 3a und 7, des und des sinngemäß anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 91/2015, 24/2016)
