Sonderbestimmung für sonstige Bedienstete im Fall einer Krisensituation
Auf sonstige Bedienstete, deren Dienst- und Gehaltsrecht in einer Vertragsbediensteten-Dienstordnung geregelt wird, ist die für Beamtinnen und Beamte geltende Bestimmung des sinngemäß anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 35/2020)
