Gnadenrecht
Dem Stadtsenat steht das Recht zu, von der Disziplinarkommission rechtskräftig verhängte Disziplinarstrafen zu erlassen oder zu mildern oder deren Rechtsfolgen nachzusehen. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Gnadenrecht
Dem Stadtsenat steht das Recht zu, von der Disziplinarkommission rechtskräftig verhängte Disziplinarstrafen zu erlassen oder zu mildern oder deren Rechtsfolgen nachzusehen. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)