Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gnadenrecht

Dem Stadtsenat steht das Recht zu, von der Disziplinarkommission rechtskräftig verhängte Disziplinarstrafen zu erlassen oder zu mildern oder deren Rechtsfolgen nachzusehen. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)