Disziplinarstrafen im Ruhestand
Disziplinarstrafen für Beamte (Beamtinnen) des Ruhestands sind
1. der Verweis,
2. die Geldbuße bis zur Höhe von 25% des Ruhebezugs unter Ausschluss der Kinderbeihilfe,
3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds,
4. die Kürzung des Ruhebezugs - unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds - bis zu 25% für höchstens zwölf Monate,
5. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche.
(Anm: LGBl.Nr. 13/2006)
