Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarstrafen im Ruhestand

Disziplinarstrafen für Beamte (Beamtinnen) des Ruhestands sind

1. der Verweis,

2. die Geldbuße bis zur Höhe von 25% des Ruhebezugs unter Ausschluss der Kinderbeihilfe,

3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds,

4. die Kürzung des Ruhebezugs - unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds - bis zu 25% für höchstens zwölf Monate,

5. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche.

(Anm: LGBl.Nr. 13/2006)