Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften

Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)