Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)