Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Recht zur Führung eines Funktionstitels entsteht mit der Betrauung mit einer der im angeführten Funktionen (Bestellung) bzw. nach Zurücklegung der im angeführten Dienstzeiten. Dieses Recht erlischt mit der Enthebung von der Funktion oder bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.