Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Vertragsbedienstete im Exekutivdienst der Gemeinden und Gemeindeverbände, die mit nachstehenden Funktionen betraut sind, führen die ihnen im Folgenden zugeordneten Funktionstitel:

Funktion

Funktionstitel

  1. 1.

    Exekutivbedienstete in der Grundausbildung (GD 19.6)

Gemeinde-Exekutiv-Aspirantin/

Gemeinde-Exekutiv-Aspirant

  1. 2.

    Zugeteilte Exekutivbedienstete (GD 16.8)

Gemeinde-Exekutiv-Inspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Inspektor

  1. 3.

    Zugeteilte Exekutivbedienstete (GD 16.8) nach einer im Exekutivdienst zurückgelegten Dienst-zeit von 6 Jahren

Gemeinde-Exekutiv-Revierinspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Revierinspektor

4.

  1. a)

    für dienstführende Bedienstete des Exekutivdienstes (GD 15.5) oder

  2. b)

    für zugeteilte Bedienstete des Exekutivdienstes (GD 16.8) nach einer im Exekutivdienst tatsächlich zurückgelegten Dienstzeit von 25 Jahren

Gemeinde-Exekutiv-Gruppeninspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Gruppeninspektor

  1. 5.

    für dienstführende Bedienstete des Exekutivdienstes (GD 15.5)

  2. a)

    nach 4-jähriger Tätigkeit als dienstführende/r Bedienstete/r des Exekutivdienstes oder

  3. b)

    bei Bestellung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertreter kleiner Gemeindewachen (5 bis 9 Bedienstete des Exekutivdienstes)

Gemeinde-Exekutiv-Bezirksinspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Bezirksinspektor

  1. 6.

    für dienstführende Bedienstete des Exekutivdienstes (GD 15.5)

  2. a)

    bei Leitung einer Gemeindewache mit unter 5 Bediensteten des Exekutivdienstes oder

  3. b)

    bei Bestellung zur/zum alleinigen oder ersten Stellvertreterin/Stellvertreter der Leiterin bzw. des Leiters eines großen Gemeindewachkörpers (ständige und durchgehende Tag/Nacht-Turnuseinteilung mit mindestens 10 Bediensteten des Exekutivdienstes)

Gemeinde-Exekutiv-Abteilungsinspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Abteilungsinspektor

  1. 7.

    für die Leiterin/für den Leiter eines Gemeindewachkörpers (GD 14.10) einer Gemeindewache ab mindestens 5 Bediensteten des Exekutivdienstes

Gemeinde-Exekutiv-Kontrollinspektorin/

Gemeinde-Exekutiv-Kontrollinspektor