Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Recht zur Führung eines Funktionstitels, der durch gesetzliche Vorschrift festgelegt ist, bleibt durch diese Verordnung unberührt. Das Recht der Beamtinnen und Beamten gemäß und Amtstitel zu führen, bleibt durch diese Verordnung ebenfalls unberührt.