Geltung der Verordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt mit Ausnahme von als Verordnung zu § 56 Abs. 1 Oö. BSG 2017.
