Vollziehung
. Mit der Vollziehung sind betraut:
1. die Bundesregierung hinsichtlich des ,
2. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich der , , und ,
3. der Bundesminister für Finanzen hinsichtlich der und ,
4. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hinsichtlich der und und
5. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hinsichtlich der übrigen Bestimmungen.
